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Todesfallmeldung
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen unter einer der nachfolgenden Telefonnummern.
Pfarrer Werner Fimm:
Tel. +423 392 37 57 oder +423 792 36 10
Fax +423 392 37 59
Diakon Marius Simiganovschi:
Tel. +423 792 36 11
Mesmer Martin Pfatschbacher:
Tel. +423 792 36 15
Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde sowie die Totengräber und hilft bei der Festlegung der Termine.
 
Seelenrosenkränze
Seelenrosenkränze werden um 19.00 Uhr gebetet. Nach dem ersten Seelenrosenkranz folgt die Einsegnung in der Totenkapelle.
 
Beerdigung
Die Beerdigung findet generell um 9.30 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode, statt.
Zweites Bestattnis: am ersten Sonntag nach der Beerdigung um 10.00 Uhr
Drittes Bestattnis: am zweiten Sonntag nach der Beerdigung um 10.00 Uhr
 
Friedhofordnung
Die Friedhofordnung (inkl. Gebührenordnung) können Sie hier auf Ihren Computer herunterladen oder
beim Pfarramt bzw. beim Bestattungsinstitut Kintra (Tel. 392 37 33) beziehen.
 
 
Kremation
Wenn Sie den Wunsch haben, nach dem Ableben durch Kremation bestattet zu werden, können Sie dies in einer letztwilligen Verfügung hinterlegen. Ein entsprechendes Formular kann beim Bestattungsinstitut Kintra (Tel. 392 37 33) oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular hier auf Ihren Computer herunterzuladen.
 
 
Inventarisation
Die Inventarisationskommission führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens-/ Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch.
Die Hinterbliebenen werden gebeten, bei der Inventaraufnahme anwesend zu sein und/oder die notwendigen Unterlagen (Bankauszüge per Todestag, Hypothekarkontoauszüge, Rechnungen über Todesfallkosten, Lebensversicherungspolicen, Testament usw.) bereitzuhalten.
Für die Hinterlassenschaftsaufnahme wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Herr Theo Jäger (Tel. +423 399 36 61).
 

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Gemeinde Triesen | FL-9495 Triesen | Tel. + 423 399 36 36 | Fax + 423 399 36 50 | E-Mail: gemeinde@triesen.li
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