Die Einschreibung in den Kindergarten für das Schuljahr 2010/2011 (Beginn: 17. August 2010) erfolgt in schriftlicher Form. Das entsprechende Formular wird den betroffenen Eltern von der Kindergartenleitung ihrer Wohngemeinde zugesandt. Das Einschreibungsformular muss bis spätestens
Mittwoch, 17. März 2010,
ausgefüllt an die Kindergartenleitung der Wohnsitzgemeinde zurückgesandt werden.
Kinder, welche am 30. Juni 2010 (Stichtag) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, in einen öffentlichen Kindergarten einzutreten. Wird von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht, ist dies bis 17. März 2010 der Kindergartenleitung mitzuteilen.
Weiters gilt zusätzlich eine zweimonatige Frist (flexible Zone), innert welcher die Erziehungsberechtigten nach vorgängiger Orientierung durch die Kindergärtnerin über einen provisorischen Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können. Die Frist betrifft Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Juli bis 31. August 2006.
Soll ein Kind, welches in der flexiblen Zone geboren ist, im Schuljahr 2010/2011 in den Kindergarten eintreten, ist bis spätestens 26. Februar 2010 Meldung an die Kindergartenleitung der Wohngemeinde zu erstatten.
Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Ist ein Kind zum Kindergartenbesuch angemeldet, muss es den Kindergarten regelmässig und pünktlich besuchen.
Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch.
Bei Unklarheiten kann die Kindergartenleitung der jeweiligen Wohngemeinde kontaktiert werden.
SCHULAMT DES
FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
