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Einschreibung für den Eintritt

Die Einschreibung in den Kin­dergarten für das Schuljahr 2010/2011 (Beginn: 17. August 2010) erfolgt in schriftlicher Form. Das entsprechende Formular wird den betroffenen El­tern von der Kindergartenleitung ihrer Wohngemeinde zugesandt. Das Einschreibungs­formular muss bis spätestens

Mittwoch, 17. März 2010,

ausgefüllt an die Kindergartenleitung der Wohnsitzgemeinde zurückgesandt werden.

Kinder, welche am 30. Juni 2010 (Stichtag) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind berech­tigt, in einen öffentlichen Kindergarten einzutreten. Wird von diesem Recht nicht Gebrauch ge­macht, ist dies bis 17. März 2010 der Kindergartenleitung mitzuteilen.

Weiters gilt zusätzlich eine zweimonatige Frist (flexible Zone), innert welcher die Erzie­hungsbe­rechtigten nach vorgängiger Orientierung durch die Kindergärtnerin über einen provisorischen Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können. Die Frist betrifft Kinder mit Ge­burtsdatum vom 1. Juli bis 31. August 2006.

Soll ein Kind, welches in der flexiblen Zone geboren ist, im Schuljahr 2010/2011 in den Kinder­garten eintreten, ist bis spätestens 26. Februar 2010 Meldung an die Kindergarten­lei­tung der Wohngemeinde zu erstatten.

Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Ist ein Kind zum Kindergartenbesuch ange­mel­det, muss es den Kindergarten regelmässig und pünktlich besuchen.

Für fremdsprachige Kinder ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch.

Bei Unklarheiten kann die Kindergartenleitung der jeweiligen Wohngemeinde kontaktiert wer­den.

SCHULAMT DES
FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

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Donnerstag, 09.09.2010
 
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