Abfallentsorgung

  • Gemeinde und Private haben Aufgaben und Pflichten, die sie bei der Entsorgung von Abfällen in umweltgerechter Weise wahrzunehmen haben. Grundsätze und Richtlinien hierfür sind im Abfallreglement der Gemeinde Triesen festgehalten. 

     
    So ist festgeschrieben, dass die Gemeinde für die Sammlung, Abfuhr und Entsorgung aller Arten von Abfällen besorgt ist, während die Privaten verpflichtet sind, den anfallenden Abfall je nach Art getrennt zu sammeln und der entsprechenden Entsorgungsstelle zuzuführen. 
     
    Bei Fragen rund um die Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Werkhofes. 

     

  • Abfallkalender

    Der Kehricht wird in der Gemeinde Triesen immer Dienstags abgeholt. 

    Die Grünabfuhr wird an den im Abfallkalender gekennzeichneten Montag-vormittage abgeholt. Das Altpapier kann in der Wertstoffsammelstelle Vaduz-Triesen entsorgt werden. 

  • Kehricht - und Grünabfuhr

    Kehrichtabfuhr 

    jeweils Dienstagvormittag 

     

    Grünabfuhr 

    an den im Abfallkalender gekennzeichneten Montagvormittage 

  • Giftlos im Haus 

    Richtig entsorgen 

    • Nicht mehr benötigte Chemikalien zur Sonderabfallsammlung bringen (2× jährlich) 

    • Gefahrensymbole beachten, bedenkliche Produkte meiden (Infos: www.cheminfo.ch) 

     

    Weniger ist mehr 

    • Mikrofasertuch und Wasser reinigen die meisten Oberflächen spurenfrei 

    • Essig löst Kalk und Flecken – Spezialreiniger sind meist unnötig 

    • Dosierung bei Wasch- und Reinigungsmitteln nie überschreiten 

     

    Natürliche Alternativen 

    • Biologische Mittel statt chemischer Insektensprays; Duftpflanzen (Geranien, Zitronen, Lavendel) wirken vorbeugend 

    • Wasch- und Reinigungsmittel mit natürlichen Wirkstoffen wählen 

    • Farben und Lacke mit baubiologischen Inhaltsstoffen kaufen 

    • WC-Duftsteine und Duftsprays sind überflüssig und belasten Umwelt und Gesundheit

     

  • Sonderabfall 

    Landesweit finden regelmässig Separatsammlungen von Sonderabfällen aus Haushaltungen statt. 

     

    Gerne weisen wir aber darauf hin, dass folgende Sonderabfälle aus privaten Haushalten jederzeit bei der Wertstoffsammelstelle Vaduz-Triesen abgegeben werden können: 

     

    Abbeizmittel, Autopflegemittel, Chemikalien aller Art, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Laugen, Medikamente, Nitroverdünner, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Säuren, Schmiermittel, Thermometer, Unterbodenschutz, usw. 

     

  • Entsorgung – Übersicht nach Abfallart

    Sammelstelle Vaduz-Triesen nimmt entgegen

    • Altglas (ohne Fensterglas/Flachglas und Keramik) 

    • Aluminium (grosse Teile und Folien/Deckel) 

    • Batterien (ausser Autobatterien) 

    • Chemikalien / Sonderabfall 

    • Elektrogeräte / Büroelektronik 

    • Karton 

    • Konservendosen (ausgespült) 

    • Medikamente 

    • Metall (Haushaltmengen, ohne Gewerbeabfälle) 

    • Neonröhren / Leuchtstoffröhren / Quecksilberdampflampen / Sparlampen 

    • Papier 

    • PET-Getränkeflaschen (ohne Pfandrückgabe) 

    • Tierkadaver (bis 80 kg) 


    Altglas
     

    • Nicht depotpflichtige Flaschen und Gläser: nicht in den Abfallsack, sondern in die Sammelstelle 

    • Keine Fremdkörper beimischen (Verschlüsse, Plastik) 

    • Kein Fensterglas, keine Keramik 

     

    Aluminium 

    • Grössere Teile (z. B. Alupfannen) und dünnschichtiges Aluminium (Joghurt-/Kaffeerahmdeckeli, Schokoladenpapier) 

    • Kostenlose Abgabe 

     

    Batterien 

    • Enthalten Mangan, Eisen, Zink, Quecksilber, Cadmium – belasten die Umwelt bei Entsorgung mit dem Kehricht 

    • Rückgabe an Verkaufsstellen oder Sammelstelle 

    • Autobatterien: zurück an die Autowerkstatt 

     

    Chemikalien 

    • Beim Verbrennen/Verdampfen entstehen giftige Dämpfe 

    • Gehören keinesfalls in den Haushaltkehricht 

     

    Elektrogeräte/Büroelektronik 

    • Rückgabe im Fachhandel möglich 

    • Alternativ: Sammelstelle 

     

    Karton 

    • Getrennt von Papier entsorgen 

    • Fremdmaterial entfernen (Plastikgriffe, Folien) 

    • Grössere Schachteln nach Möglichkeit zerlegen 

     

    Kehricht 

    • Bereitstellung in Abfallsäcken oder Containern 

    • Wegen Wildtieren möglichst erst am Morgen des Abfuhrtags nach aussen stellen 

    • Container: sauber, in gutem Zustand, nicht überfüllt, Deckel geschlossen 

    • Gültige Kehricht-Gebührenmarke erforderlich (erhältlich in zahlreichen Geschäften der Gemeinden) 

     

    Konservendosen 

    • Ausgespült in den Büchsencontainer 

     

    Medikamente 

    • Gelten grundsätzlich als Sondermüll 

    • Nicht in den Kehrichtsack 

    • Kostenlose Kontrolle/Entsorgung in Apotheke oder Drogerie 

    • Alternativ: Sammelstelle 

     

    Metall 

    • Wichtiger Rohstoff mangels eigener Vorkommen 

    • Fahrräder, Pfannen, Draht, Metallstühle, Kochherde (ohne brennbare Teile) 

    • Gewerbe-/Industrieabfälle: direkt an den Altstoffhändler 

     

    Neonröhren/Leuchtstoffröhren/Quecksilberdampflampen/Sparlampen 

    • Enthalten Quecksilber, Cadmium, Blei – gefährden bei falscher Entsorgung Luft, Boden und Wasser 

    • Rückgabe an Verkaufsstellen oder Sammelstelle 

     

    Papier 

    • Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Briefe, Kataloge 

    • Nicht ins Altpapier: Karton, Plastik, Ordner, Durchschlagpapier, Packmaterial, Milchbeutel, Mappen 

     

    PET-Getränkeflaschen 

    • Rückgabe primär im Verkaufsladen (teils mit Pfand) 

    • Sammelstelle nimmt PET ohne Pfandrückgabe entgegen 

    • Nie mit Glas vermischen 

     

    Pneus 

    • Rückgabe bei der Autowerkstatt 

     

    Textilien 

    • Sammlung durch das Hilfswerk Liechtenstein: hilfswerkliechtenstein.li/kontakt 

     

    Tierkadaver 

    • Kleintiere bis maximal 80 kg 

     

    Sperrgut 

    • Bis 30 kg zusammen mit dem Haushaltkehricht 

    • Bündel max. 1.8 m lang, 0.6 m Durchmesser 

    • Pro 5 kg Gewicht eine 35-Liter-Kehrichtmarke 

     

    Grünabfall 

    • Wird nur in Behältern entsorgt, die gut sichtbar mit einer gültigen Grünabfuhrmarke versehen sind. 

    • Gebündelte Grünabfälle bis maximal 30 kg, 1.8 m Länge und 0.9 m Durchmesser sind pro 5 kg Gewicht mit einer 20 Liter-Grünabfuhrmarke zu versehen. Grössere Grünabfuhrmengen können auch auf der Deponie Säga entsorgt werden.