Bauen

  • Ich will bauen

    Sie planen, ein Haus zu bauen, gedenken eine Renovation vorzunehmen oder tragen sich mit dem Gedanken einer Umnutzung? 

     

    Wie ist dabei vorzugehen? Welche Unterlagen sind erforderlich? Welche Gebühren fallen an und wofür sind allenfalls Förderungsbeiträge zu erwarten? 

     

    Folgende Fragen sollten Sie abklären, wenn Sie ein Bauvorhaben in Angriff nehmen wollen: 

     

    Frage mögliche Antwort bei
    Ist das Grundstück baureif? Zonenplan
    Welche Vorschriften gelten für mein Bauvorhaben? Baugesetzgebung
    Denkmalschutz    
    Bauordnung   
    Brandschutz   
    Welche Bewilligungen, Bestätigungen braucht es? Baugesuch /  Baubewilligung
    Kontrollliste Baueingabe   
    Liegenschaftsentwässerung   
    Welche Unterstützungsbeiträge sind möglich? Förderungsbeiträge 
    Wohnbauförderung   

     

  • Liegenschaftsentwässerung

    Bildlegende: Aufgegrabener Boden mit verlegten Rohren zur Entwässerung

    Die auf dem Grundstück liegenden Anlagen, welche der Entwässerung der Liegenschaft dienen, gelten als private Abwasseranlagen. Für deren Erstellung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung ist der Anlageninhaber verantwortlich. Bei Bauvorhaben stellt das Gesuch zur Liegenschaftsentwässerung einen integrierenden Bestandteil des Baugesuchs dar. Gemäss Abwasserreglement hat die Planung durch einen befähigten Fachplaner mit VSA Ausweis ‚Fachperson Grundstücksentwässerung‘ zu erfolgen. Die Planungskosten trägt der Bauherr. 

      

    Mit dem neuen Abwasserreglement, welches 2013 landesweit in Kraft gesetzt wurde, konnte u.a. ein einheitlicher Vollzug der Liegenschaftsentwässerung geschaffen werden. Hierzu wurde den Gemeinden die Wegleitung für die Liegenschaftsentwässerung sowie verschiedene Gesuchsunterlagen und Formulare durch den Abwasserzweckverband zur Verfügung gestellt. Diese sowie die weiteren für die Bearbeitung der Liegenschaftsentwässerung erforderlichen Unterlagen werden nachstehend zum Download zur Verfügung gestellt.   

     
  • Gesuchsunterlagen 

    Weitere Informationen über die Liegenschaftsentwässerung finden Sie beim Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins unter Liegenschaftsentwässerung.