Förderungen

  • Förderungsbeiträge können für bauliche Massnahmen zum Energiesparen, zur Retention von Regenwasser sowie zum Ortsbildschutz beantragt werden.

     

    Die Gemeinde hat hierfür ein Förderungsreglement erarbeitet. Voraussetzung zum Bezug der Förderbeiträge ist jeweils das Einreichen eines Gesuches, welches detaillierte Angaben zur geplanten Massnahme sowie zu den zu erwartenden Kosten bzw. Mehrkosten enthält. 

  • Wohnbauförderung

    Voraussetzungen zum Bezug von Wohnbauförderungsmitteln sind:

    • Volljährigkeit 

    • Liechtensteiner-, Schweizer- oder EU/EWR-Bürgerrecht 

    • Durchschnittliches Bruttoeinkommen- und Vermögen der letzten zwei Jahre niedriger als CHF 100´000.-

    • Wohnsitz in Liechtenstein zum Antragszeitpunkt 

    • Gefördertes Objekt muss selbst bewohnt werden 

    • Antragsteller darf nicht bereits über familiengerechten Wohnraum verfügen 

    • Förderungswürdigkeit des künftigen Eigenheims 

     

    Wohnbauförderungsanträge sind erhältlich beim Amt für Hochbau und Raumplanung.