Vorschriften

  • Gesetzliche Vorschriften und die aktuell gültige Bau- und Gebührenordnung der Gemeinde Triesen sind hier ebenso zu finden wie Informationen zur Wohnbauförderung oder die zu erfüllenden Bedingungen zum Erhalt von Förderungsbeiträgen. 

  • Abwasserbeseitigung

    Die Abwasserentsorgung ist Sache der Gemeinden. In ihrem Wirkungskreis ordnen und verwalten sie ihre Angelegenheiten unter Aufsicht des Staates selbständig. Zur Gewährleistung eines koordinierten Vollzugs wurde mit dem neuen landesweit einheitlichen Abwasserreglement, welches im Januar 2014 in Kraft gesetzt wurde, ein den geltenden Gewässerschutzbestimmungen angepasstes, modernes Rechtsinstrument geschaffen. Es konkretisiert die Auflagen des Gewässerschutzgesetzes und der -Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen und gewährleistet deren Vollzug. 

    Die Finanzierung der Abwasserentsorgung wird in der Gebührenordnung, resp. im Tarifblatt zum Abwasserreglement geregelt, welche Bestandteil des Abwasserreglements ist. Für die Gebührenbemessung gilt der Grundsatz, dass diese nach dem Gewässerschutzgesetz kostendeckend und verursachergerecht auf die Nutzer der Entwässerungseinrichtung umgelegt werden sollen. 

  • Gebührenelemente und -ansätze

    Gebühren 

    Ziel 

    Bezugsgrösse / Ansatz 

    Anschlussgebühr 

    einmalig 

    Einkauf in das Abwasserwerk 

    CHF 3.50 pro m3 umbauter Raum - einmalig 

    Jährliche Benutzungsgebühren 

    Grundgebühr 

    Deckung des allgemeinen Verwaltungsaufwandes 

    CHF 50.00 bis 300.00 nach Wasser-Zählergrösse 

    Schmutzwassergebühr
     

    Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers 

    CHF 0.85 pro m3 Trinkwasserbezug 

    Regenwassergebühr 

    Deckung der Kosten für die Entsorgung des Regenwassers 

    CHF 0.65 pro m2 reduzierte Grundstücksfläche 

  • Die öffentlichen Abwasseranlagen umfassen die kommunalen und regionalen Leitungen und Sonderbauwerke für verschmutztes und unverschmutztes Abwasser sowie die Anlagen zur Abwasserbehandlung gemäss den Angaben der Generellen Entwässerungsplanung GEP. 

    Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle nicht öffentlichen Anlagen, welche der Liegenschaftsentwässerung sowie der Abwasservorbehandlung oder -reinigung dienen. Die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage bildet der Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation. Dieser Punkt liegt in der Regel maximal 1.0 m innerhalb des privaten Grundstücks. 

  • Förderungsbeiträge

    Förderungsbeiträge können für bauliche Massnahmen zum Energiesparen, zur Retention von Regenwasser sowie zum Ortsbildschutz beantragt werden. Die Gemeinde hat hierfür ein Förderungsreglement erarbeitet. Voraussetzung zum Bezug der Förderbeiträge ist jeweils das Einreichen eines Gesuches, welches detaillierte Angaben zur geplanten Massnahme sowie zu den zu erwartenden Kosten bzw. Mehrkosten enthält. 

  • Wasserversorgung

    Das Wasserwerk der Gemeinde Triesen verpflichtet sich zur Lieferung von einwandfreiem Trink- und Brauchwasser. Es verpflichtet sich ferner zur zeitlich unbeschränkten Wasserlieferung, soweit dies die bestehenden Anlagen gestatten und soweit es nicht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Erstellung neuer Anschlüsse, Erweiterungsbauten usw. daran gehindert ist. 

  • Denkmalschutz

    Nachfolgende öffentliche und private Objekte stehen unter Denkmalschutz und sind daher nur eingeschränkt baulich veränderbar. Zur Abklärung des Vorgehens bei Bauvorhaben an privaten Objekten wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung. 

    Die genaue Lage der Denkmalschutzobjekte finden Sie auf unserem Ortsplan. 

  • Unter Denkmalschutz stehende Gebäude:

    Liegenschaft 

    Parzellen-Nr. 

    unter Schutz seit 

    Pfarrkirche St. Gallus 

    1982 

    26.06.1951 

    Kapelle St. Mamerten 

    1321 

    26.06.1951 

    Kapelle St. Maria 

    1932 

    26.06.1951 

    Wohnhaus Römerstrasse 12 

    2061 

    12.11.1974 

    Wohnhaus Im Meierhof 7 

    1018 

    07.01.1976 

    Wohnhaus Dorfstrasse 67 

    1988 

    06.09.1977 

    Wohnhaus Oberer Winkel 9 

    2010 

    06.09.1977 

    Wohnhaus Lindenplatz 15 

    2071 

    03.07.1979 

    Wohnhaus Oberer Winkel 12 

    1526 

    17.03.1981 

    Stall Dorfstrasse / Vanetscha 

    1483 

    07.07.1981 

    Sennerei Torkel 3 und 5 

    1989 

    29.12.1981 

    Wohnhaus Dorfstrasse 69 (Kaplanei) 

    1992 

    22.121981 

    Wohnhaus St. Mamertenweg 2 

    1523 

    06.09.1983 

    Wohnhaus Dorfstrasse 34 

    1465 

    05.03.1984 

    Wohnhaus Oberer Winkel 1 und 3 

    2012 

    05.03.1984 

    Wohnhaus Dorfstrasse 46 (Tannerhaus) 

    1480 

    10.07.1984 

    Wohnhaus Runkelsstrasse 5 (alte Pfarrkirche) 

    1452 

    22.01.1985 

    Wohnhaus Dorfstrasse 66 

    1994 

    05.03.1986 

    Altes Spritzenhaus, Runkelsstrasse 5 

    1453 

    31.12.1986 

    Wohnhaus Am Bach 2 

    1987 

    03.02.1988 

    Kapelle St. Wolfgang, Maschlinastrasse 

    1117 

    18.02.1992 

    Wohnhaus Dorfstrasse 48 

    1481 

    21.02.1995 

    Fabrik, Dorfstrasse 24 

    1933 

    19.02.1996 

    Wohnhaus Lindengasse 3 

    2015 

    09.09.1999 

    Kosthaus Gässle 2 

    1817 

    17.10.2006 

    Wohnhaus Oberer Winkel 7 

    2011 

    13.07.2005 

    Wohnhaus Oberer Winkel 15 

    2001 

    16.12.2009 

    Wohnhaus Dorfstrasse 53 

    1419 

    07.12.2010 

    Altes Vereinshaus Im Winkel 6 

    1470 

    22.10.2013 

    Wohnhaus Landstrasse 271 

    1954 

    13.04.2023 

    Wohnhaus Dorfstrasse 81 

    2016 

    04.07.2024