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AHV / IV

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Alters- und Hinterlassenenversicherung

Wer eine Leistung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beansprucht, muss diesen Anspruch schriftlich geltend machen. Bei Wohnsitz in Liechtenstein können die Formulare bei der AHV oder bei den Gemeindekassen bezogen werden. Die Anmeldung ist auf der Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen und bei der AHV einzureichen.

Das Antragsformular finden Sie unter ahv.li  


 

Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten

Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten werden ausgerichtet, wenn eine versicherte Person ihre minimalen Lebenskosten nicht aus den Renten und dem übrigen Einkommen decken kann. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie stellen daher weder Fürsorge noch Sozialhilfe dar.

Der Anspruch auf eine Ergänzungsleistung wird durch eine Anmeldung auf besonderem Formular geltend gemacht. Die Formulare können bei der AHV-Verwaltung und bei den Gemeindekassen bezogen werden. Die Anmeldung ist beim Gemeindekassier der Wohngemeinde bestätigen zu lassen.

Der Anspruch auf eine Ergänzungsleistung besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Ausrichtung erfüllt sind. Er erlischt auf Ende des Monats, in welchem eine der Voraussetzungen dahingefallen ist.

Wird die Anmeldung innert sechs Monaten seit der Zustellung der AHV- oder IV-Rentenverfügung eingereicht, so beginnt der Anspruch mit dem Monat der Anmeldung für die Rente, frühestens jedoch mit der Rentenberechtigung.

Die Anmeldung zur Ergänzungsleistung finden Sie hier.

Die Auszahlung Ihrer Rente auf ein persönliches Konto können Sie mittels Formular beantragen.


 

Weitere Informationen

AHV / IV
Gerberweg 2
Postfach 84
9490 Vaduz
Telefon: +423 238 16 16
Telefax: +423 238 16 00


 

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