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Todesfall

Todesfall

Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen unter einer der nachfolgenden Telefonnummern:

Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde sowie die Totengräber und hilft bei der Festlegung der Termine.


 

Seelenrosenkränze

Seelenrosenkränze werden in der Regel um 19.00 Uhr gebetet. Nach dem ersten Seelenrosenkranz folgt die Einsegnung in der Totenkapelle.
Beachten Sie bitte die jeweilige Todesanzeige, da die Uhrzeit auch anders angesetzt werden kann.


 

Beerdigung

Die Beerdigung findet generell um 9.30 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode statt.
Zweites Bestattnis: am ersten Sonntag nach der Beerdigung um 10.00 Uhr
Drittes Bestattnis: am zweiten Sonntag nach der Beerdigung um 10.00 Uhr

Beachten Sie bitte die jeweilige Todesanzeige, da die Termine auch anders angesetzt werden können.


 

Friedhofordnung

Die Friedhofordnung (inkl. Gebührenordnung) können Sie auf Ihren Computer herunterladen oder beim Pfarramt bzw. beim Bestattungsinstitut Kintra (Tel. 392 37 33) beziehen.


 

Grabmal

Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen.


 

Kremation

Wenn Sie den Wunsch haben, nach dem Ableben durch Kremation bestattet zu werden, können Sie dies in einer letztwilligen Verfügung hinterlegen. Ein entsprechendes Formular kann beim Bestattungsinstitut Kintra (Tel. 392 37 33) oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular auf Ihren Computer herunterzuladen.


 

Inventarisation

Die Gemeinde führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens-/ Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch.
Die Hinterbliebenen werden gebeten, bei der Inventaraufnahme anwesend zu sein und/oder die notwendigen Unterlagen (Bankauszüge per Todestag, Hypothekarkontoauszüge, Rechnungen über Todesfallkosten, Lebensversicherungspolicen, Testament usw.) bereitzuhalten.
Für die Hinterlassenschaftsaufnahme wenden Sie sich bitte an den Leiter Finanzen, Herr Theo Jäger (Tel. +423 399 36 61).


 

Weitere Informationen



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