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Montag, 15. Okt 2018 - Mitteilungen

Warnung vor grosser Waldbrandgefahr - Erlass eines Feuerverbotes im Wald und in Waldesnähe


Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge, des Föhn der letzten Tage sowie der grossen Verfügbarkeit von Brandgut herrscht in Liechtenstein grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Es gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und
Waldesnähe
!
Insbesondere ist es verboten im Wald und in Waldesnähe:
- Feuer zu entfachen und Reisig zu verbrennen
- zu rauchen
- brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen
- zu grillieren (auch auf Grillplätzen)

Seit längerem sind bei uns keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. In Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen Wetter, dem starken Föhn der letzten Tage und der durch das Ende der Vegetationsperioden grossen Menge an verfügbarem Brandgut (dürres Gras, Sträucher und Laub) warnt das Amt für Bevölkerungsschutz vor grosser Waldbrandgefahr im ganzen Land (Stufe 4 von 5).

Vor allem an Südhängen sind der Waldboden und die Vegetationsschicht trocken. Ab sofort ist deshalb in Liechtenstein, wie bereits im Bündner Rheintal, das Entzünden von offenem Feuer im Wald und in Waldesnähe bis auf Widerruf verboten.




Grillstellen, auch festeingerichtete, im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benützt werden. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer vermögen die Waldbrandgefahr nicht genügend zu entschärfen.

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein: www.waldbrandgefahr.ch 
www.naturgefahren.ch
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