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Ordentliches Verfahren

Ordentliches Verfahren

  • mindestens 10 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein
  • positive Gemeindeabstimmung
  • Zustimmung durch Landtag und Fürst
  • keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
  • Deutschkenntnisse (B1)
  • Staatskundeprüfung
  • keine Vorstrafen
  • Verzicht auf bisherige Staatsbürgerschaft
  • eheliche minderjährige Kinder erwerben auch das Landes- und Gemeindebürgerrecht
  • Lebensunterhalt muss ausreichend gesichert sein

Wenn Sie Ausländer sind und sich im ordentlichen Verfahren, d. h. durch eine Abstimmung der Bürgerversammlung, einbürgern lassen möchten, bitten wir Sie, sich mit der Einwohnerkontrolle in Verbindung zu setzen. Die zuständige Sachbearbeiterin wird Sie gerne über das Vorgehen und die notwendigen Formalitäten informieren.

Die unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung anfallenden Kosten betragen CHF 3'000.-- pro Antrag und sind als Kostenbeitrag an die Bürgerabstimmung zu verstehen.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.
Gesetz über Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes


 


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