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Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innert drei Tagen dem Zivilstandsamt in Vaduz zu melden. Dies gilt auch für Geburten ausserhalb des Landes.

Weitere Informationen:
Familienausgleichskasse
Mutterschaftszulage


 

Geburtsschein

Erhältlich beim Zivilstandsamt in Vaduz


 

Gesetze

Gesetzestexte können bei der Regierungskanzlei  (auf Wunsch im Abonnement) bezogen werden.
Im Internet ist die Gesetzessammlung unter der Adresse www.gesetze.li zu finden.


 

 

Gifte

Telefonnummer bei Notfällen: 145

Amt für Umwelt


 

Grundbuch

Grundbuch (Amt für Justiz)


 

 

Hilfswerk

Austrasse 3 (oberste Etage)
Tel. +423 392 12 58
Öffnungszeiten und weitere Informationen:
https://hilfswerkliechtenstein.li/abgabestellen/


 

Hundehaltung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund alljährlich bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Hundesteuer beträgt CHF 100.-- für den ersten und je CHF 200.-- für jeden weiteren Hund. Der Einzug erfolgt durch die Gemeindekasse. Jeder neue Hund ist bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.



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