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Die auf dem Grundstück liegenden Anlagen, welche der Entwässerung der Liegenschaft dienen, gelten als private Abwasseranlagen. Für deren Erstellung, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung ist der Anlageninhaber verantwortlich. Bei Bauvorhaben stellt das Gesuch zur Liegenschaftsentwässerung einen integrierenden Bestandteil des Baugesuchs dar. Gemäss Abwasserreglement hat die Planung durch einen befähigten Fachplaner mit VSA Ausweis ‚Fachperson Grundstücksentwässerung‘ zu erfolgen. Die Planungskosten trägt der Bauherr.
Mit dem neuen Abwasserreglement, welches 2013 landesweit in Kraft gesetzt wurde, konnte u.a. ein einheitlicher Vollzug der Liegenschaftsentwässerung geschaffen werden. Hierzu wurde den Gemeinden die Wegleitung für die Liegenschaftsentwässerung sowie verschiedene Gesuchsunterlagen und Formulare durch den Abwasserzweckverband zur Verfügung gestellt. Diese sowie die weiteren für die Bearbeitung der Liegenschaftsentwässerung erforderlichen Unterlagen werden nachstehend zum Download zur Verfügung gestellt.