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Wohnbauförderung

Wohnbauförderung

Voraussetzungen zum Bezug von Wohnbauförderungsmitteln sind

  • Volljährigkeit
  • Liechtensteiner-, Schweizer- oder EU/EWR-Bürgerrecht
  • Durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwei Jahre: weniger als CHF 100´000.--
  • Wohnsitz in Liechtenstein seit mindestens drei Jahren
  • Gefördertes Objekt muss selbst bewohnt werden
  • Antragsteller darf nicht bereits über familiengerechten Wohnraum verfügen
  • Objektgrösse beträgt mindestens 60 m2 und maximal 150 m2

Wohnbauförderungsanträge sind erhältlich beim Amt für Wohnungswesen.

Kontakt

Amt für Hochbau und Raumplanung
Abteilung Wohnbauförderung
Städtle 38
9490 Vaduz
Tel. +423 236 69 12



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