- 5 Jahre aufrechte Ehe mit einem liechtensteinischen Landesbürger
 - 5 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein
 - keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
 - Deutschkenntnisse (B1)
 - Staatskundeprüfung
 - keine Vorstrafen
 - Verzicht auf bisherige Staatsbürgerschaft
 - Lebensunterhalt muss ausreichend gesichert sein
 
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.