- in Liechtenstein geboren und seit Geburt staatenlos
- 5 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Antragstellung
- nicht älter als 21 Jahre
- keine Vorstrafen
- Staatskundeprüfung
- Deutschkenntnisse (B1)
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.