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längerfristiger Wohnsitz

längerfristiger Wohnsitz

  • 30 Jahre Wohnsitz in Liechtenstein
  • von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr zählen Jahre doppelt
  • vor Antragstellung dauernden Wohnsitz in Liechtenstein von 5 Jahren
  • keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
  • Deutschkenntnisse (B1)
  • Staatskundeprüfung
  • keine Vorstrafen
  • Verzicht auf bisherige Staatsbürgerschaft
  • minderjährige Kinder erwerben auch das Landes- und Gemeindebürgerrecht
  • Lebensunterhalt muss hinreichend gesichert sein

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage des Zivilstandsamtes.



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